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Der Notar
Die wesentlichsten Tätigkeitsgebiete Ihres Notars kurz und bündig auf einen Blick:
Immobilienrecht (Grundstücks- und Wohnungskaufverträge, Teilungs-
erklärungen, Schenkungsverträge, Grundstücks- und Wohnungseigentums-
belastung wie Grundschuldbestellungen)
Ehe und Familie (Eheverträge, Scheidungs- und Partnerverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Adoptionen)
Erbrecht (einseitige und gemeinschaftliche Testamente, Erbverträge, Erbscheinsanträge
Gesellschaftsrecht (Gründungen von Personengesellschaften und juristischen Personen wie GmbH und AG, Umwandlungen von Gesellschaften, Liquidierungen, einschl. der dazugehörenden Handelsregisteranmeldungen)
Beglaubigungen
Patientenverfügungen Vorsorgevollmachten
Schuldanerkenntnisse
Der Notar berät und belehrt die Parteien und hilft bei der Formulierung von Verträgen.
Die Pflicht zur Unparteilichkeit gilt nicht nur bei Beurkundungen, sondern bei allen Amtstätigkeiten des Notars. Im Bundesland Hessen gibt es den so genannten Anwaltsnotar.
Ein Anwaltsnotar übt das Amt als Notar neben dem Anwaltsberuf aus. Der Anwaltsnotar hat deshalb gegenüber dem Rechtsuchenden klarzustellen, in welcher Berufsausübung er ihm gegenüber tätig ist. In einer Angelegenheit, in der der Anwaltsnotar in seiner Eigenschaft als Notar tätig geworden ist, darf er nicht mehr als Rechtsanwalt auftreten. Andererseits darf er in einer Angelegenheit, die er in seiner Funktion als Rechtsanwalt begonnen hat, keine Beurkundungstätigkeit als Notar mehr ausüben.
Der Notar ist grundsätzlich dazu verpflichtet, den Willen der Beteiligten zu erforschen, den Sachverhalt zu klären, die Erklärungen der Beteiligten klar zu formulieren und über die rechtliche Tragweite des betreffenden Rechtsgeschäfts zu informieren. Dabei soll er Irrtümer und Zweifel vermeiden, unerfahrene Beteiligte vor Nachteilen bewahren, eventuelle Bedenken gegen ein Rechtsgeschäft mit den Beteiligten erörtern und Alternativen aufzeigen.
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